Datenschutzerklärung

Zeitmax – Zeiterfassung für Handwerk und Außendienst

Die Zeiten, Standorte und Projektdaten Ihrer Mitarbeiter verarbeiten wir im Auftrag Ihres Betriebs. Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist der Betrieb, nicht wir.

1. Verantwortlicher und Auftragsverarbeitung

Anbieter der App ist Holger Nüßlein – Bauunternehmen, St. Martin Str. 23, 96110 Scheßlitz / Stübig, E-Mail: service.digital-aspect@outlook.de.

Für die Daten der Mitarbeiter — Arbeitszeiten, Standorte, Projektzuordnungen, Abwesenheiten — ist der jeweilige Betrieb der Verantwortliche. Wir verarbeiten diese Daten ausschließlich in dessen Auftrag nach Art. 28 DSGVO. Fragen zu diesen Daten richten Mitarbeiter deshalb zuerst an ihren Betrieb.

Für die eigenen Kontodaten des Betriebs und für die Abwicklung des Abos sind wir selbst verantwortlich.

2. Welche Daten verarbeitet werden

Kontodaten: Name, E-Mail-Adresse, Rolle im Betrieb, Wochenstunden und Urlaubsanspruch. Das Passwort verwaltet Firebase Authentication; wir speichern es nicht und können es nicht einsehen.

Zeitdaten: Ein- und Ausstempeln, Pausen, Fahrtzeiten, gewähltes Projekt und gewählte Tätigkeit, jeweils mit Zeitstempel. Korrekturen überschreiben nichts, sondern entstehen als zusätzlicher Eintrag mit Begründung.

Standortdaten: Beim Ein- und Ausstempeln wird einmalig die Position erfasst, sofern der Mitarbeiter das in den Einstellungen erlaubt hat oder der Betrieb die Umkreisprüfung eingeschaltet hat. Es findet kein laufendes Tracking und keine Ortung zwischen den Buchungen statt.

Lohnzettel: Die Verwaltung legt sie als PDF ab. Sie enthalten Angaben zur Vergütung und sind deshalb besonders zu schützen. Einsehen kann sie nur die betroffene Person selbst und die Verwaltung des Betriebs.

Weiteres: Urlaubs- und Krankmeldungen, Zeitkorrekturanträge, Notizen zum Tag, Schichtplanung, Projektnotizen und Aufgabenlisten samt Unterschrift.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen

Die Erfassung der Arbeitszeit dient der Erfüllung der Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (§ 16 Abs. 2 ArbZG, § 17 MiLoG) und der Durchführung des Arbeitsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, § 26 BDSG).

Die Standorterfassung beim Stempeln stützt der Betrieb auf sein berechtigtes Interesse an einem Nachweis des Einsatzortes (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf eine Einwilligung. Sie setzt voraus, dass Sie der App den Zugriff auf den Standort erlaubt haben; diese Freigabe können Sie in den Einstellungen Ihres Geräts jederzeit widerrufen. Ohne sie wird die Zeit weiterhin erfasst, jedoch ohne Ortsangabe. Verlangt der Betrieb das Stempeln im Umkreis der Baustelle, ist die Freigabe zum Stempeln erforderlich.

Die Abwicklung des Abos erfolgt zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

4. Eingesetzte Dienstleister

Google Ireland Ltd. (Firebase) — Anmeldung und Datenbank. Die Datenbank (Firestore) liegt in der EU (Standort eur3, Europa). Einzelne Firebase-Dienste, etwa die Authentifizierung, können in den USA verarbeitet werden; abgesichert über EU-Standardvertragsklauseln und die Zertifizierung unter dem EU-US Data Privacy Framework.

Supabase — Ablage der Lohnzettel. Die Dateien liegen in Frankfurt am Main.

Zur Umwandlung von Koordinaten in eine lesbare Adresse wird der Dienst des Betriebssystems auf dem Gerät verwendet (Apple beziehungsweise Google). Dabei werden die Koordinaten an den jeweiligen Anbieter übermittelt.

Photon (Komoot GmbH, Potsdam) — Adressvorschläge beim Anlegen eines Projekts. Übermittelt wird nur die getippte Adresse, keine Angaben zur Person.

5. Was auf dem Gerät bleibt

Auf dem Gerät liegt nur die Angabe, ob die Anmeldung einen Neustart überdauern soll. Alles Übrige liegt in der Cloud.

6. Wer was sieht

Ein Mitarbeiter sieht ausschließlich seine eigenen Zeiten, Anträge und Notizen. Die Verwaltung des Betriebs sieht die Zeiten aller Mitarbeiter ihres Betriebs. Betriebe sind technisch voneinander getrennt; ein Zugriff über die Grenzen des eigenen Betriebs hinaus ist nicht möglich.

7. Speicherdauer

Die Daten bleiben gespeichert, solange das Konto besteht. Die Verwaltung kann den Betrieb samt aller Zeiten löschen, ein Mitarbeiter sein eigenes Konto. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten — insbesondere die zweijährige Frist nach § 16 Abs. 2 ArbZG — bleiben davon unberührt und liegen in der Verantwortung des Betriebs.

8. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde; für uns ist das das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach.

Betrifft Ihre Anfrage Arbeitszeiten oder Standorte, wenden Sie sich bitte an Ihren Betrieb — er ist dafür der Verantwortliche. Für alles Übrige genügt eine Nachricht an service.digital-aspect@outlook.de.